Radon in Gebäuden – Unsichtbares Risiko aus dem Boden

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran im Boden. Mit einer Halbwertszeit von 3,82 Tagen ist Radon ausreichend langlebig, um aus dem Baugrund in Gebäude einzudringen und sich dort anzureichern.

Radiologische Wirkung

Radon selbst wird eingeatmet und größtenteils wieder ausgeatmet. Das gesundheitliche Risiko entsteht primär durch seine kurzlebigen radioaktiven Zerfallsprodukte (z. B. Polonium-218 und Polonium-214). Diese lagern sich an Aerosole in der Raumluft an und können sich beim Einatmen in den Atemwegen absetzen. Die Zerfallsprodukte emittieren hochenergetische Alpha-Strahlung mit Energien im Bereich von etwa 5–8 MeV. Alpha-Strahlung besitzt eine geringe Reichweite, verursacht jedoch bei direkter Einwirkung auf Lungenzellen eine hohe Ionisationsdichte. Dadurch kann es zu DNA-Schäden kommen, die langfristig das Risiko für Lungenkrebs erhöhen. Radon gilt nach dem Rauchen als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Der Referenzwert in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen liegt bei 300 Bq/m

Wie kommt Radon ins Haus?

  • Diffusion durch erdberührte Bauteile
  • Konvektiver Eintritt über Undichtigkeiten
  • Risse in Bodenplatten und Wänden
  • Rohr- und Kabeldurchführungen
  • Fugen zwischen Bauteilen

Besonders betroffen sind erdberührte Bereiche wie Keller und Bodenplatten. Aufgrund von Druckunterschieden zwischen Gebäudeinnerem und Bodenluft kann Radon aktiv in das Gebäude angesaugt werden. In gut durchlüfteten Außenbereichen wird Radon rasch verdünnt. In geschlossenen Räumen kann es sich hingegen anreichern

Radonschutz im Neubau
Nach §123 Strahlenschutz sind Maßnahmen verpflichtend, um das Eindringen zu verhindern bzw. zu erschweren.

Die Pflicht gilt in der Regel als erfüllt, wenn:

1. die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Feuchteschutz eingehalten werden

2. und in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten zusätzliche Maßnahmen gemäß

Strahlenschutzverordnung umgesetzt werden.

Dazu zählen:

  • luftdichte Ausführung der Bodenplatte
  • Abdichtung erdberührter Bauteile gemäß DIN 18533 (WE 1.1 und WE 1.2)
  • Begrenzung von Rissbildung
  • luftdichte Ausführung von Fugen
  • fachgerechte Abdichtung von Durchdringungen
  • ggf. radonreduzierende Unterboden-Entlüftungssysteme

Im Neubau ist die Umsetzung technisch einfach und wirtschaftlich.

Maßnahmen im Bestand

In Bestandsgebäuden gestaltet sich die nachträgliche Umsetzung häufig komplexer.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Verbesserung der Luftdichtheit erdberührter Bauteile
  • Abdichtung von Fugen und Durchdringungen
  • Installation radonreduzierender Lüftungssysteme
  • Unterdruck- oder Absaugsysteme im Untergrund

Auch wenn Kellerräume nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden, ist zu prüfen, ob eine Luftverbindung zu Wohnbereichen besteht.

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen trägt grundsätzlich der Bauherr. In der praktischen Umsetzung kommt jedoch Planern, Architekten und Fachingenieuren eine zentrale Rolle zu, da diese die technischen und normativen Anforderungen in Planung und Ausführung integrieren müssen.

Gemeindevertretung Einhausen

Ich freue mich sehr, mitteilen zu können, dass ich ab sofort Mitglied in der Gemeindevertretung bin. Vielen Dank für das Vertrauen – ich freue mich auf die kommenden Aufgaben und darauf, unsere Gemeinde aktiv mitzugestalten!